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   VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20.A   

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https://dejure.org/2021,74056
VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20.A (https://dejure.org/2021,74056)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.10.2021 - 4 K 261/20.A (https://dejure.org/2021,74056)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 4 K 261/20.A (https://dejure.org/2021,74056)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3e; EURL 95/2011, Art 4 Abs 3; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Venezuela: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asyl; politisches Engagement der Antragstellerin, insbesondere für Oppositionspartei "Voluntativ Popular"; Verfolgung durch staatliche Organe und Colectivos; keine inländische Fluchtalternative gegeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren auf grund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen; erforderlich ist somit eine Gefährdung, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 19).

    Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffe­ nen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Von dem der Prognose zugrunde liegenden Lebenssachverhalt muss das Gericht nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO die volle richterliche Überzeugung gewonnen haben (BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris, Rn. 16).

    Dies bedeutet, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchba ren Grad an Gewissheit begnügen muss, die auch nicht völlig auszuschließende Zweifel mit umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2016 - A 3 S 961/15

    A. u.a. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Zuerkennung der

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Ob die Voraussetzungen dafür, dass vernünftigerweise erwartet werden kann, sich an einem Ort als interne Schutzalternative niederzulassen, vorliegen, bedarf der Prüfung im Ein zelfall unter Berücksichtigung objektiver Gesichtspunkte und subjektiver Umstände (vgl. dazu auch Art. 4 Abs. 3 lit. c RL 2011/95/EU sowie auch VGH BW, Urt. v. 6. April 2016 - A 3 S 961/15 -, juris).

    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten er fordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (BVerwG, Urt. v. 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - VGH BW., Urt. v. 6. April 2016 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgrün den fehlt es deshalb in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unter schiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender ver gleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint sowie auch dann, wenn er sein Asyl vorbingen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. November 1990 - 2 BvR 1095/90 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgrün den fehlt es deshalb in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unter schiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender ver gleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint sowie auch dann, wenn er sein Asyl vorbingen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. November 1990 - 2 BvR 1095/90 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann ihm nur bei einer überzeugenden Auflösung der Widersprüche geglaubt werden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1987 - 9 C 147/86 -, juris).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgrün den fehlt es deshalb in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unter schiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender ver gleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint sowie auch dann, wenn er sein Asyl vorbingen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. November 1990 - 2 BvR 1095/90 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 1990 - 9 C 72/89 -, juris).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Dabei muss die in diesem Sinne gezielt zugefügte Rechtsverletzung von einer Intensität sein, die sich nicht nur als Beeinträchtigung, sondern als - ausgrenzende - Verfolgung darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, juris Rn. 42 ff.; BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2009 - 10 C 52/07 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Dabei muss die in diesem Sinne gezielt zugefügte Rechtsverletzung von einer Intensität sein, die sich nicht nur als Beeinträchtigung, sondern als - ausgrenzende - Verfolgung darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, juris Rn. 42 ff.; BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2009 - 10 C 52/07 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2021 - 4 K 261/20
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten er fordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (BVerwG, Urt. v. 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - VGH BW., Urt. v. 6. April 2016 a. a. O.).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • VG Chemnitz, 14.08.2018 - 4 K 1839/15
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